Teilnahmebedingungen für geführte Biketouren und Fahrtechnikkurse
I. Begriffsbestimmung
Der individuelle Leiter dieser Biketouren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.
Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.
II. Teilnahmebedingungen und Verhalten der Teilnehmer
Die Guides von PELOPONNES-erfahren weisen die zur Führung der Tour erforderliche Erfahrung auf und stehen den Teilnehmern während der Tour für Rückfragen zur Verfügung. Allen Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten (Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise, Routenvorgaben und andere, die für die Tour betreffenden Anweisungen).
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und hat sämtliche Risiken einer Biketour sowie deren Folgen zu bedenken (z.B. plötzlicher Wetterumschwung, Sturz- und Absturzgefahren, Steinschlag, herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Sach-und Personenschäden Dritter, etc.).
Bei geführten Mountainbiketouren bewegen wir uns größtenteils auf nicht befestigten Wegen. Es ist daher immer auf Sicht zu fahren und die Schwierigkeit kritischer Passagen mit Eigenverantwortung einzuschätzen, bei Bedarf abzusteigen und das Rad zu schieben. Beim Befahren von öffentlichen Wegen ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
Der Guide ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund bei grob fahrlässigem Verhalten von der Tour auszuschließen ohne dass daraus irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dies gilt auch bei Fahrtechnikkursen. Stört ein Teilnehmer den Unterricht dermaßen, sodass der Kurs häufig unterbrochen wird bzw. sich ein Nachteil bezüglich der Vermittlung des Lehrstoffes für den Guide und Teilnehmer ergibt, ist der Guide berechtigt diesen Teilnehmer des Kurses zu verweisen, ohne das Schadensersatzansprüche entstehen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen (Ausnahme ROBS-Touren; extra Bedingungen).
Zur Ausrüstung benötigt jeder Teilnehmer eine der Biketour angepasste Sportkleidung, ausreichend Sonnenschutz und eventuell eine Wind-/Regenjacke (je nach Jahreszeit).
Kein Teilnehmer darf die Gruppe ohne Verständigung des Guides vor Beendigung der Tour verlassen. Ein Abbruch der geführten Tour erfolgt auf eigenes Risiko und berechtigt nicht zur Preis-Rückerstattung, auch nicht anteilmäßig. Im Falle eines notwendigen Rücktransports müssen die Taxikosten vom Teilnehmer selbst getragen werden.
III. Pflichten der Teilnehmer
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung) selbst verantwortlich. Philip Merkl lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab. Verursachte Schäden am Material (Fahrrad, Helm, etc.) sind vom Tourteilnehmer in voller Höhe selbst zu tragen.
Bei allen geführten Touren besteht während der gesamten Fahrt Helmpflicht. Fahrradhelme werden durch die Guides zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die keinen Helm tragen wollen, übernehmen für das erhöhte Verletzungsrisiko die volle eigene Verantwortung.
Jeder Teilnehmer bestätigt, sich in guter gesundheitlicher Verfassung und in ausreichendem Trainingszustand zu befinden, um gesundheitliche Risiken weitestgehend auszuschließen.
Nennenswerte Vorerkrankungen (z.B. Epilepsie, Asthma, Herzbeschwerden, Allergien usw.) oder relevante Operationen werden dem Guide vorab unaufgefordert mitgeteilt.
Regelmäßig einzunehmende Medikamente und/oder Bedarfsmedikamente (z.B. bei Asthma, Allergien, usw.) nimmt der/die Teilnehmer*in vor der Tour ein bzw. führt diese bei der Tour mit sich.
Die zur Verfügung gestellten Sportgeräte und -ausrüstungen befinden sich in einem einwandfreien Zustand. Es wird vom Teilnehmer vorausgesetzt, mit diesen sorgfältig umzugehen und ggf. Beschädigungen sofort dem Bikeguide zu melden.
IV. Ausgeschlossen von der Biketour
Am Ausflug darf der Teilnehmer nicht teilnehmen wenn er/sie:
Alkohol getrunken hat,
an starke Rücken-, Bandscheibenprobleme und/oder an ähnlichen Beschwerden leidet,
bei Schwindel- oder Ohnmachtgefühl,
bei der Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionszeit beeinträchtigen
sowie andere Beschwerden oder Leiden hat, die für ihn/sie selbst und/oder anderen Teilnehmern des Ausflugs zu einer Gefahr werden lässt.
V. Absagen durch den Anbieter
Es besteht keinen Anspruch auf Durchführung der Tour. Wird die Biketour vor Tourantritt von zu geringer Teilnehmerzahl, aufgrund von Schlechtwetter oder Ausfall des Guides oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt, erhält jeder Teilnehmer seinen Buchungsbetrag ohne Abschläge zurück.
Mindestteilnehmerzahl: Die Tour kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht so ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält in dem Falle bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Schlechtwetter: Generell finden die ausgeschriebenen Biketouren bei nahezu jedem Wetter – also auch bei leichtem Regen statt. Bei sicherheitsbeeinträchtigenden Wetterumständen (z.B. Starkwind mit kaltem Starkregen, Unwetter, etc.) behält sich der Anbieter jedoch vor, die geplante Tourenroute zu ändern oder abzusagen. Ein Tourenabbruch oder eine Streckenänderung einer bereits stattfindenden Tour berechtigt nicht zur Rückerstattung.
Abschließendes
Im Vordergrund unserer geführten Touren stehen der Spaß und die Freude am Radfahren! Und genau dieses wünschen wir allen unseren Teilnehmern.
Wir freuen uns euch bei unseren Touren zu sehen...
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