Der individuelle Leiter dieser Wandertouren wird im Weiteren als Guide bezeichnet.
Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.
II. Teilnahmebedingungen und Verhalten der Teilnehmer
Die Guides von PELOPONNES-erfahren weisen die zur Führung der Tour erforderliche Erfahrung auf und stehen den Teilnehmern während der Tour für Rückfragen zur Verfügung. Allen Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten (Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise, Routenvorgaben und andere, die für die Tour betreffenden Anweisungen).
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil und hat sämtliche Risiken einer Wandertour sowie deren Folgen zu bedenken (z.B. plötzlicher Wetterumschwung, Sturz- und Absturzgefahren, Steinschlag, herabfallende Äste, umstürzende Bäume, etc.).
Der Guide ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund bei grob fahrlässigem Verhalten von der Tour auszuschließen ohne dass daraus irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen (Ausnahme ROBS-Touren; extra Bedingungen).
Zur Ausrüstung benötigt jeder Teilnehmer eine der Wandertour angepasste Sportkleidung, ausreichend Sonnenschutz und eventuell eine Wind-/Regenjacke (je nach Jahreszeit). Wichtig ist festes Schuhwerk.
Kein Teilnehmer darf die Gruppe ohne Verständigung des Guides vor Beendigung der Tour verlassen. Ein Abbruch der geführten Tour erfolgt auf eigenes Risiko und berechtigt nicht zur Preis-Rückerstattung, auch nicht anteilmäßig. Im Falle eines notwendigen Rücktransports müssen die Taxikosten vom Teilnehmer selbst getragen werden.
III. Anforderungen, Selbsteinschätzung und Pflichten der Teilnehmer
Trotz der entsprechenden Hinweise und Erläuterungen unserer Touren melden sich immer wieder Teilnehmer an, die den gestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Bei den Vorbesprechungen lässt sich oftmals nicht genau feststellen, über welchen Kenntnis- und Erfahrungsstand die Einzelnen verfügen und ob die konditionellen Voraussetzungen erfüllt werden. Erst während der Tour wird den Guides ersichtlich, welche Teilnehmer den Anforderungen gerecht werden und welche nicht. Der Guide steht dann vor der Entscheidung, entweder das Niveau zu senken oder die Teilnehmer, die nicht den Anforderungen entsprechen, auszuschließen.
Dies ist weder im Sinne des Unternehmens noch fair gegenüber den anderen Teilnehmern, die die Anforderungen erfüllen. Es stellt die Guides vor eine schwierige Entscheidung und beschert, neben der verantwortungsvollen Aufgabe der Führung, noch zusätzlichen Ärger. Zudem ist eine solche Situation für die betroffenen Teilnehmer unangenehm und peinlich.
Daher ist der Guide berechtigt, schon alleine aus Gründen der Sicherheit, den Ausschluss der betroffenen Teilnehmer ggfs. auch während der Veranstaltung veranlassen zu können.
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung) selbst verantwortlich. Philip Merkl lehnt jegliche Schadensersatzansprüche ab.
Jeder Teilnehmer bestätigt, sich in guter gesundheitlicher Verfassung und in ausreichendem Trainingszustand zu befinden, um gesundheitliche Risiken weitestgehend auszuschließen.
Nennenswerte Vorerkrankungen (z.B. Epilepsie, Asthma, Herzbeschwerden, Allergien usw.) oder relevante Operationen werden dem Guide vorab unaufgefordert mitgeteilt.
Regelmäßig einzunehmende Medikamente und/oder Bedarfsmedikamente (z.B. bei Asthma, Allergien, usw.) nimmt der/die Teilnehmer*in vor der Tour ein bzw. führt diese bei der Tour mit sich.
IV. Ausgeschlossen von der Wandertour
Am Ausflug darf der Teilnehmer nicht teilnehmen wenn er/sie:
Alkohol getrunken hat,
kein festes Schuhwerk trägt,
bei Schwindel- oder Ohnmachtgefühl,
sowie andere Beschwerden oder Leiden hat, die für ihn/sie selbst und/oder anderen Teilnehmern des Ausflugs zu einer Gefahr werden lässt.
V. Absagen durch den Anbieter
Es besteht keinen Anspruch auf Durchführung der Tour. Wird die Wandertour vor Tourantritt von zu geringer Teilnehmerzahl, aufgrund von Schlechtwetter oder Ausfall des Guides oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse abgesagt, erhält jeder Teilnehmer seinen Buchungsbetrag ohne Abschläge zurück.
Mindestteilnehmerzahl: Die Tour kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht so ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält in dem Falle bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Schlechtwetter: Generell finden die ausgeschriebenen Wandertouren bei nahezu jedem Wetter – also auch bei leichtem Regen statt. Bei sicherheitsbeeinträchtigenden Wetterumständen (z.B. Starkwind mit kaltem Starkregen, Unwetter, etc.) behält sich der Anbieter jedoch vor, die geplante Tourenroute zu ändern oder abzusagen. Ein Tourenabbruch oder eine Streckenänderung einer bereits stattfindenden Tour berechtigt nicht zur Rückerstattung.
VI. Abschließendes
Im Vordergrund unserer geführten Touren stehen der Spaß und die Freude am Wandern! Und genau dieses wünschen wir allen unseren Teilnehmern.
Daher unsere persönliche Bitte: Helft euch und den Guides, indem ihr die Voraussetzungen zu der von euch gewählten Veranstaltung genau durchlest. Hierbei sind sowohl die konditionellen, als auch die technischen Voraussetzungen wichtig! Sollten euch Zweifel kommen, ob ihr den Anforderungen entsprecht, dann sprecht uns bitte an. Wir werden euch gerne helfen!
Wir freuen uns euch bei unseren Touren zu sehen...
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